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HINWEIS: Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird noch bis 31.12.2024 keine Umsatzsteuer berechnet. Ab 1.1.2025 entfällt die Kleinunternehmerregelung und die Abrechnung erfolgt zuzüglich Umsatzsteuer.

 
 
 
 
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